Fraunhofer Hinweisgeber:innensystem

Wir, die Fraunhofer Austria Research GmbH, sind uns als etablierter Forschungspartner für die österreichische Industrie unserer gesellschaftlichen Verantwortung bewusst und bekennen uns ausdrücklich zu ethisch korrektem Verhalten, Offenheit und Transparenz. Wir schätzen es, wenn Hinweisgeber:innen den Mut aufbringen, Zustände, die nicht den Vorschriften entsprechen, zu melden und uns dabei unterstützen, gesetzeskonform zu handeln.

Der Schutz von Personen, die Hinweise zu potenziellem oder tatsächlichem Fehlverhalten melden möchten, ist uns ein besonderes Anliegen. Um Hinweise vertraulich melden zu können, haben wir daher ein E-Mail-basiertes Hinweisgeber:innensystem eingeführt.

Sollten Ihnen Hinweise zu potenziellen oder tatsächlichen Verstößen in Bezug auf die unten angeführten Themenbereiche vorliegen, haben Sie die Möglichkeit, diese Hinweise an die folgende E-Mail-Adresse zu richten: hinweisgebende@fraunhofer.at

 

Informationen darüber, wie wir Ihre personenbezogenen Daten im Zuge der Bearbeitung der Hinweise verarbeiten, finden sie in unserer HSchG-Datenschutzerklärung.

 

Hinweise bezüglich welcher Verstöße können über das Hinweisgeber:innensystem abgegeben werden?

Über unser Hinweisgeber:innensystem können Hinweise über potenzielle oder tatsächliche Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften bezugnehmend auf das österreichische HinweisgeberInnenschutzgesetz (HSchG) abgegeben werden.

Hinweisgeber:innen sind dabei geschützt, wenn Hinweise über mögliche oder tatsächliche Rechtsverletzungen aus den folgenden Bereichen gemeldet werden:

  • Korruption und Bestechung
  • Datenschutz und Informationssicherheit (Schutz der Privatsphäre und personenbezogener Daten sowie Sicherheit von Netz- und Informationssystemen)
  • Sonstige schwerwiegende Compliance Verstöße, wie insbesondere
  • Öffentliches Auftragswesen
  • Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
  • Produktsicherheit und -konformität
  • Verkehrssicherheit
  • Umweltschutz
  • Strahlenschutz und nukleare Sicherheit
  • Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit, Tiergesundheit und Tierschutz
  • Öffentliche Gesundheit
  • Verbraucherschutz
  • Verletzung von EU-Wettbewerbsrecht, EU-Beihilfenrecht, EU-körperschaftssteuerrechtlichen Bestimmungen

Bitte beachten Sie, dass Hinweise, die nicht in den Anwendungsbereich des HSchG fallen, an die intern dafür zuständige Stelle weitergeleitet werden können.

 

Wann bin ich als Hinweisgeber:in geschützt?

Sie sind als Hinweisgeber:in geschützt, wenn Sie zum Zeitpunkt des Hinweises auf der Grundlage der tatsächlichen Umstände und der Ihnen verfügbaren Informationen hinreichende Gründe dafür annehmen können, dass die von Ihnen gegebenen Hinweise wahr sind und von den oben genannten Themenbereichen umfasst sind.

Nach dem HinweisgeberInnenschutzgesetz sind jene Personen geschützt, die aufgrund ihrer laufenden oder früheren beruflichen Verbindung zum Unternehmen Informationen über Rechtsverletzungen erlangt haben (z.B. Arbeitnehmer:innen und Bedienstete, Bewerber:innen und Auszubildende, Mitglieder eines Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsorgans, Lieferant:innen) sowie Personen, die bei der Hinweisgebung unterstützen oder Personen im Umkreis des:der Hinweisgeber:in, die ebenso von Vergeltungsmaßnahmen betroffen sein könnten.

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass bei der Abgabe von offenkundig falschen Hinweisen Schadenersatzforderungen drohen oder eine behördliche Verfolgung erfolgen kann.

 

Wann kann ich mit einer Antwort rechnen?

Innerhalb von sieben Tagen nach Eingang Ihres Hinweises erhalten Sie eine Bestätigung über den Erhalt des Hinweises auf die von Ihnen verwendete E-Mail-Adresse, welche Sie bei der Abgabe des Hinweises verwendet haben.

 

Was geschieht nach Abgabe eines Hinweises?

Ihr Hinweis wird an die interne Meldestelle seitens Fraunhofer Austria übermittelt. Diese entscheidet über das weitere Vorgehen.

Innerhalb von sieben Tagen nach Eingang Ihres Hinweises erhalten Sie eine Bestätigung über den Erhalt des Hinweises über Ihre E-Mail-Adresse.

Bei Fragen (oder wenn zusätzliche Informationen benötigt werden) kontaktiert Sie die interne Meldestelle über die E-Mail-Adresse, über welche Sie den Hinweis eingereicht haben. Im Falle von Hinweisen auf konkrete Verdachtsfälle werden gegebenenfalls Spezialist:innen hinzugezogen und eine Untersuchung eingeleitet. Sie werden benachrichtigt, sobald die Untersuchung des Hinweises abgeschlossen ist. Die Untersuchung, insbesondere von komplexen Fällen, kann mehrere Monate dauern. Aus Gründen des Datenschutzes dürfen Informationen über das Ergebnis der Untersuchung nicht an Sie weitergegeben werden.